Häufige Fragen

Darf jeder ein Abwehrspray kaufen und mit sich führen?

Der Umgang mit unseren hier angebotenen CS-Abwehrsprays ist in Deutschland, abweichend von den sonstigen Vorschriften des Waffengesetzes, auch schon Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt. Pfeffersprays zur Tierabwehr dürfen in Deutschland von jedermann erworben, besessen und geführt werden.

Ungeachtet dessen wird das Führen von jeglichen Abwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet. Es ist auch üblich, dass Sie Ihr Abwehrspray auf öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerten, Festivals oder in Nachtclubs am Eingang zeitweise abgeben müssen, da hier die Missbrauchsgefahr zu hoch ist. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt beim Veranstalter.

In welchen Situationen darf ich ein Pfefferspray einsetzen?

Pfeffersprays sind in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen. Das bedeutet, Sie dürfen ein Pfefferspray nur unter dem Vorsatz mit sich führen, es ausschließlich gegen gefährliche Tiere anzuwenden, um sich und beispielsweise Ihren Hund, zu schützen. Sollte es zu einem gefährlichen Angriff kommen, zielen sie mit dem Pfefferspray direkt auf die Augen und Schnauze des Tieres, um den Angriff gezielt abzuwehren. TW1000 Pfeffersprays haben keine bekannten Nebenwirkungen und verhindern dauerhafte Verletzungen des Tieres, wie sie zum Beispiel durch Stichwaffen oder sonstige körperliche Gewalt entstehen können. Der Einsatz von Pfeffersprays gegen Menschen ist als gefährliche Körperverletzung strafbar. Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.

Wie hoch ist die Wirkstoff-Konzentration Ihrer Pfeffersprays?

Unsere Pfeffersprays enthalten den natürlichen Chili-Extrakt Oleoresin Capsicum (OC). Diese ungiftige und umweltfreundliche Substanz wird aus den extrem scharfen Chilischoten (Capsicum frutescens) und aus Spanischem Pfeffer (Capsicum annuum L.) gewonnen. Die Höhe des OC-Gehalts ist bezüglich der Wirksamkeit eines Pfeffersprays nur bedingt aussagekräftig, da es sehr unterschiedliche OC-Qualitäten auf dem Markt gibt, die sich teilweise deutlich in Ihrem Schärfegrad unterscheiden. Die OC-Wirkung unserer Produkte wird von uns daher analytisch bestimmt. Diese ist abhängig von der Anwesenheit von Scharfstoffen wie Capsaicin und dessen Derivate (Capsaicionide). Die Wirkstoff-Konzentration in unseren Abwehrsprays liegt je nach Schärfegrad im Bereich von 10 - 15% OC.

Für die Wirksamkeit der Sprays ist neben der Wirkstoffkonzentration außerdem auch die weitere Zusammensetzung der Formulierung entscheidend. Unsere Rezepturen werden laufend weiterentwickelt haben sich auf Grund Ihrer Wirksamkeit über Jahre hinweg am zivilen als auch behördlichen Markt etabliert und erfüllen höchste Ansprüche in Qualität und Zuverlässigkeit. Nur eine sorgfältig aufeinander abgestimmte Struktur aller Bestandteile garantiert die geforderte Wirkung im Einsatz ohne Risiko für Person und Umwelt.

In welchen Situationen darf ich ein CS-Abwehrspray einsetzen?

CS-Abwehrsprays dürfen nur in Notwehr eingesetzt werden. Sie enthalten den Wirkstoff CS und sind in Deutschland offiziell zur Personenabwehr zugelassen. Unsere CS-Abwehrsprays sind nach den Vorschriften und Verordnungen des Waffengesetzes geprüft, waffenscheinfrei zum freien Verkauf ab 14 Jahren zugelassen und mit dem BKA-Prüfzeichen "BKA 1r2" registriert. Sollten Sie sich gegen rechtswidrige Angriffe verteidigen müssen, zielen Sie direkt auf das Gesicht des Täters, um Ihn kampfunfähig zu machen. TW1000 Abwehrsprays haben keine bekannten Nebenwirkungen und verhindern dauerhafte Verletzungen beim Angreifer, wie Sie zum Beispiel durch Stichwaffen oder sonstige körperliche Gewalt enstehen können.

Wie hoch ist die Wirkstoff-Konzentration Ihrer CS-Abwehrsprays?

Unsere CS-Abwehrsprays enthalten den Wirkstoff CS (Ortho-Chlorbenzylidenmalondinitril). Das klassische Tränengas wird nach seinen Entdeckern Ben B. Corson und Roger W. Stoughton (1928) auch CS genannt. In der von uns eingesetzten Aerosolform wird durch die Feinstverteilung des Reizstoffes bereits bei geringer Dosierung eine kampfunfähig machende Wirkung erzielt. Die Konzentration liegt daher im unbedenklichen Bereich von unter 1%. Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Reizstoff garantiert die hohe Wirksamkeit. Nur eine sorgfältig aufeinander abgestimmte Struktur aller Bestandteile garantiert die geforderte Wirkung im Einsatz ohne Risiko für Person und Umwelt.

Was ist der Unterschied zwischen Ihren Abwehrsprays für die Polizei und den frei verkäuflichen Produkten?

Abwehrsprays für Polizei und Behörden sind verbotene Waffen und fallen unter das Waffengesetz (WaffG). Sie dürfen nur an Berechtigte im Sinne des §55 Abs.1 WaffG abgegeben werden, wie z.B. an die Polizeien des Bundes und der Länder. Die Inhaltsstoffe und sonstigen Eigenschaften dieser RSG (Reizstoffsprühgeräte) werden durch spezielle Richtlinien definiert.

Unsere frei verkäuflichen Abwehrsprays für den Zivilmarkt sind entweder als Tierabwehrspray gekennzeichnet oder tragen das "BKA 1r2" Prüfzeichen. Da für die am Zivilmarkt erhältlichen Tierabwehrsprays keine Vorgaben existieren, ergeben sich eine Vielzahl von Unterschieden zwischen ihnen und den Abwehrsprays für Polizei und Behörden. Aber selbstverständlich sind auch unsere zivilen Produkte in ihrer Zusammensetzung und Wirkung so konzipiert, dass Sie als Endnutzer stets ein sehr effektives und sicheres Abwehrspray erwerben.

Wie sollte man ein Abwehrspray lagern?

Abwehrsprays unzugänglich für Kinder aufbewahren. Da es sich bei Abwehrsprays um Aerosol-Dosen handelt, sollten Sie diese vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C aussetzen. Die Dose von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flamen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flammen oder andere Zündquellen sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Bitte beachten Sie außerdem weitere Sicherheitshinweise auf der jeweiligen Spraydose.

Lässt die Wirkung von Abwehrsprays nach Ablauf des Verfalldatums nach?

Wir geben eine Werksgarantie von 3 Jahren auf unsere Abwehrsprays. In dieser Zeit gewähren wir die volle Funktion und Wirksamkeit unserer Produkte. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch Mikroleckagen im Ventilsystem Druckverluste auftreten können. Um eine sichere Wirkung und einwandfreie Funktion zu gewährleisten, empfehlen wir die Abwehrsprays nach Ablauf der Verbrauchszeit gegen neue Geräte bzw. Patronen zu tauschen. Das Verfalldatum finden Sie auf dem Dosenboden Ihres Abwehrsprays.

Was mache ich mit meiner leeren oder abgelaufenen Spraydose?

Vollkommen entleerte Sprühdosen können Sie Ihrem Hausmüll oder gegebenenfalls der Wertstoffsammlung beifügen. Volle Sprühdosen müssen als Sondermüll entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgt werden (z.B. Schadstoffmobil).

Wie sollte man sich verhalten, wenn man von einem Abwehrspray getroffen wurde?

Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. Keine Cremes oder Salben auftragen. Der Aufenthalt an frischer Luft wird empfohlen. Notfalls Arzt konsultieren.